Die Buchstaben ABC stehen für Atomare, Biologische und Chemische Gefahren.
Mittlerweile wird der Bereich atomare Gefahr unterteilt in Nukleare Gefahr und Radiologische Gefahr. Daher wird nun häufig von CBNR-Gefahren gesprochen.
Grundsätzlich ist jede Feuerwehr in der Lage, Erstmaßnahmen bei Gefahrguteinsätze in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Hierzu zählt z.B. die Erkundung, das Absichern der Einsatzstelle, die Menschenrettung und soweit möglich das Eindämmen und Auffangen des ausgetretenen Stoffes.
Reichen die eigenen Mittel nicht mehr aus, wird der Einsatz durch Fachkräfte und Gerätschaften durch den Kreis unterstützt und weitere Kräfte und Behörden hinzugezogen.
Fachberater ABC
Markus Wiesener