Richtlinien für die Beantragung und Verleihung der Verdienstspange des Lippischen Feuerwehrverbandes für besondere Verdienste.
Die „Verdienstspange des Lippischen Feuerwehrverbandes“ e.V. ist eine Stiftung der Lippischen Landes-Brandversicherungsanstalt.
Personenkreis
Die Verdienstspange kann an Personen verliehen werden,
- sich besonders für die Interessen des Lippischen Feuerwehrverbandes eingesetzt haben,
- herausragende Leistungen im Feuerwehrwesen erbracht haben.
Die Verleihung der Verdienstspange wird nicht auf Grund langjähriger Zugehörigkeit in der Feuerwehr verliehen, es muss eine der vorstehenden Voraussetzungen vorliegen.
Beantragung der Verdienstspange
Für die Beantragung der Verdienstspange ist der Antragsvordruck des Lippischen
Feuerwehrverbandes zu verwenden.
Antragsberechtigt ist der Vorstand des Lippischen Feuerwehrverbandes sowie der Landrat des Kreises Lippe.
Die Anträge sind kurz zu begründen.
Die Anträge müssen jeweils bis zum 01. Oktober beim Vorstand vorliegen.
Eine Verleihung kann frühestens 2 Monate danach erfolgen.
Über die Verleihung entscheidet der Vorstand.
Verleihung der Verdienstspange
Die Verdienstspange mit der entsprechenden Urkunde wird durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch einen Stellvertreter verliehen.
Die Verleihung der Verdienstspange ist im Regelfall pro Jahr beschränkt auf:
maximal 4 Stück Silber und 2 Stück Gold.
Vor der Verleihung der Ehrenspange in Gold muss die Verleihung in Silber erfolgt sein. Der Zeitraum zwischen der Verleihung sollte mindestens 3 Jahre betragen.